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Brandschutzhelfer/-in - Erstschulung

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Die neue Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände vom November 2012 fordert von jedem Arbeitgeber die Ausbildung von Brandschutzhelfern. Unter 6.2 der ASR A2.2 Abs. 2 und 3 ist folgendes zu lesen: Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Bei normaler Gefährdung ist ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z.B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Besucher, Kunden, Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, so z.B. Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen. Die DEKRA Akademie bietet dazu die entsprechende praxisorientierte Ausbildung an. Eine Feuerlöschübung mit Handfeuerlöschern ist Bestandteil des Seminars.

  • Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes - Physikalisch-chemische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens - Vorbeugender Brandschutz in Gebäuden - Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Brandschutzes - DIN 14096: Brandschutzordnung Teil

Abschluss: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie

Gültigkeit: Nach DGUV Information 205-023 wird alle 3-5 Jahre eine Wiederholungsschulung empfohlen.

Zielgruppe: Personen, die zum Brandschutzhelfer* bestellt werden sollen bzw. diese Funktion schon ausüben.

Voraussetzungen: Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen.

Grundlage: § 10 ArbSchG, ASR A2.2 'Maßnahmen gegen Brände', DGUV Vorschrift 1, DGUV Information 205-023 (BGI/GUV-I 5182)

Je nach Stand der Anmeldungen kann es sein, dass der Kurs nach Frankfurt verlegt wird.

Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Sonstiges Merkmal
Brandschutzhelfer/in [privatrechtlich]

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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