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Kurzinformation:
Wenn meine Eltern ins Heim kommen oder ihre Rente nicht ausreicht, muss ich dann für meine Eltern zahlen?
AUFGRUND DER CORONABEDINGTEN EINSCHRÄNKUNGEN MUSS DIESE VERANSTALTUNG LEIDER ABGESAGT WERDEN
Eine Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern besteht lebenslang.
Müssen Vater oder Mutter ins Heim, kann das für die Kinder teuer werden.
Herr Rechtsanwalt Schnöger, Fachanwalt für Familien- und Erbrecht, klärt über Unterhaltspflichten gegenüber den Eltern auf.
Zudem informiert er über
- die Schon- bzw. Freibeträge und
- was den Kindern vom Einkommen übrig bleiben muss,
- welche Dinge abgesetzt werden können und
- wodurch sich das anrechenbare Einkommen verringert.
Herr Seeger informiert, auf was der gesetzliche Betreuer achten muss, wenn es um den Elternunterhalt geht.
Am Ende der Veranstaltung stehen die Referenten für weitere Fragen zur Verfügung.
Referenten:
Herr Rechtsanwalt David Schnöger
Herr Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger
AUFGRUND DER CORONABEDINGTEN EINSCHRÄNKUNGEN MUSS DIESE VERANSTALTUNG LEIDER ABGESAGT WERDEN
Anmeldung erforderlich:
Kontakt: Ralph Seeger
Email: info@skfm-ahrweiler.de
Internet: www.skfm-ahrweiler.de
Telefon: 0 26 41 / 20 12 78
Telefax: 0 26 41 / 20 24 21
Veranstaltungsort:
Familienbildungsstätte
Weststr. 6
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler