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Privatpilotenlizenz PPL-A

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vorbereitung auf die theoretische Prüfung zur Erlangung der Privatpilotenlizenz für Flugzeuge PPL-A gemäss Rechtsverordnung ORA.ATO.300 bis 310 der EU-Verordnung Nr. 290/2012

Abschluss: Prüfung vor der entsprechenden Landesbehörde/Luftfahrtbehörde oder vor dem Luftfahrt-Bundesamt

Teilnahmevoraussetzungen:
flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis; technische Voraussetzung: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Mindestalter 17 Jahre, Nachweis ausreichender Vorbereitung und erfolgreiche Teilnahme am begleitenden Unterricht

Lehrgangsinhalte:
Luftrecht - allgemeine Luftfahrzeugkunde - Instrumentierung - Masse und Schwerpunkt - Flugleistung - Flugplanung - menschliches Leistungsvermögen - Meterologie - allgemeine Navigatin - Funknavigation - betriebliche Verfahren - Aerodynamik - Funksprechverfahren

- Lehrgangsmaterial:

12 Lerneinheiten online

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 6 Monate, gesamt 103 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 4 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 12 Lerneinheiten online

Begleitender Unterricht: an 8 Tagen in Gera

  • Nah-Unterricht: 30 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 599715

Die Prüfungsbehörden erheben Melde- und Prüfungsgebühren. Minimale Lehrgangsdauer 3 Wochen und maximale Dauer 18 Monate.

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Pilotenlizenz

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 949 
6 Raten zu 141,00 EUR, sonstige Kosten: 100 EUR
Fernunterricht

6 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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