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Klimaanlage - Grundlagen

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Sachkunde für Tätigkeiten an KraftfahrzeugKlimaanlagen nach der ChemikalienKlimaschutzverordnung in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 307/2008

Umweltauswirkungen
Europäische und nationale Gesetzgebung
Abfallrechtliche Vorschriften Gesetzliche Grundlagen
Physikalische Grundlagen
Aufbau und Funktion der KFZKlimaanlage
Reparatur und Wartungsarbeiten an KFZKlimaanlagen
Aufbau von KlimaanlagenServicegeräten
Rückgewinnung von Kältemittel
Zukünftige KFZKlimaanlagentechnologie
Reparatur und Wartungsarbeiten an Klimaanlagen
Aufbau von KlimaanlagenServicegeräten (R134a, R1234yf)

Sie erhalten ein Zertifikat der (TAK) Akademie des deutschen KFZ-Gewerbes.

Sie sind berechntigt folgende Tätigkeiten an Kraftfahrzeug-Klimaanlagen durchzuführen:
< Wartungs- und Reparaturarbeiten
< Entleeren von und Befüllen mit Kältemitteln
< Dichtheits

Anmeldeschluss: 20.02.2020

Anmeldung bei Petra Langer
Telefon: 0621 53824-14
Telefax: 0621 53824-40
Email: planger@hwk-pfalz.de

Sonstiges Merkmal
Grundlagen (Lernzielniveau)

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 4 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
07.03.19 08:00 - 15:30 Uhr Ganztägig
Do.
160  Karlsbader Str. 2
67065 Ludwigshafen am Rhein

Samstag, 08.00 Uhr bis 15.30 Uhr

weitere Infos.­.­.­

30.10.19 08:00 - 15:30 Uhr Ganztägig
Mi.
160  s.o.

Samstag, 08.00 Uhr bis 15.30 Uhr

weitere Infos.­.­.­

27.02.20 08:00 - 15:30 Uhr Ganztägig
Do.
160  s.o.

Donnerstag, 08.00 Uhr bis 15.30 Uhr

weitere Infos.­.­.­

14.10.20 08:00 - 15:30 Uhr Ganztägig
Mi.
160  s.o.

Dienstag, 08.00 Uhr bis 15.30 Uhr

weitere Infos.­.­.­

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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