Das Angebot richtet sich an alle Personen, die eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf haben und als Ausbilder tätig werden möchten. Die bestandene Ausbildereignungsprüfung rechtfertigt die Befreiung von Teil IV (Berufs und Arbeitspädagogik) der Meisterprüfung.
Ausbildungsvoraussetzungen prüfen Ausbildung planen Ausbildung vorbereiten Mitwirkung bei der Einstellung von Auszubildenden Ausbildung durchführen Ausbildung abschließen
Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.
Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.
Das Weiterbildungsportal Rheinland-Pfalz ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.