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Umgang mit Airbag und Gurtstraffern - Seminar zum Nachweis der Sachkunde

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Tagesseminar: Einschlägiges Fachwissen und Sachkundenachweis

Der Umgang mit Airbags und Gurtstraffern erfordert einen Sachkundenachweis. Jede Werkstatt, die mit pyrotechnischen Systemen umgeht, muss eine "verantwortliche Fachkraft" benennen. Denn um Airbags mit pyrotechnischen Zündern ein- oder umzubauen, braucht man einschlägiges Fachwissen. Erwerben Sie das entsprechende Know-how und den erforderlichen Nachweis in diesem Tagesseminar!

Lernen Sie die Arbeitsweise und den Aufbau von Sicherheitssystemen kennen. Sie erfahren, wie Sie systemspezifische Störungen erkennen, um sie beheben zu können. Darüber hinaus machen wir Sie mit den gesetzlichen Bestimmungen vertraut.

Wichtig für wen?
Kfz-Meister/innen und Gesellen/-innen aus Kfz-Werkstätten, die als "verantwortliche Personen" im Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen dem staatlichen Gewerbeaufsichtsamt werden müssen

Inhalte
Aufbau und Funktionsweise von Sicherheitseinrichtungen für Fahrzeuge
Charakterisierung der explosionsgefährlichen Stoffe in den Sicherheitseinrichtungen
Einstufung der Sicherheitseinrichtungen im Rahmen des europäischen Konformitätsbewerbungsverfahrens
Sprengstoffrechtliche Bestimmungen für den Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen
Handhabung und Gefahrenmerkmale
Beförderung und Lagerung
Entsorgung
Anzeigeverfahren und OwiG

Teilnahmevoraussetzung
Abgeschlossene Berufsausbildung in einem Kfz-technischen Beruf

Lehrgangsabschluss
Bescheinigung über die "eingeschränkte" Fachkunde P1 nach § 4 Abs. 3 SprengV

Lehrgang in Zusammenarbeit mit der Technischen Akademie des Kraftfahrzeuggewerbes (TAK) GmbH

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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