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Klinische Pharmazie: Modul "Arzneimitteltherapie bei Patienten mit Eliminationsstörungen"

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten zur Arzneimitteltherapie bei erwachsenen Patienten mit Erkrankungen oder genetischen Veränderungen der Eliminationsorgane (Leber oder Nieren)

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Approbation als Apotheker/in und mindestens 1 Jahr Berufserfahrung;
techn. Voraussetzung: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Patienten mit Niereninsuffizienz: Physiologie und Pathophysiologie, pharmakokinetische Besonderheiten, Pharmakotherapie - Patienten mit Lebererkrankungen: Physiologie und Pathophysiologie, pharmakokinetische Besonderheiten, Pharmakotherapie - Intentsiv- und multimorbide Patienten: Organdysfunktionen, kardiovaskuläre Pharmakotherapie, Analgesie und Sedierung, Rolle des Apothekers - Pharmakogenetik: genetischer Einfluss auf Pharmakokinetik und Pharmakodynamik

- Lehrgangsmaterial:

1 Modul, das online zur Verfügung gestellt wird

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 1 Monat, gesamt 34 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 8 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 1 Modul, das online zur Verfügung gestellt wird

Begleitender Unterricht: fakultativ 1-tägiges Einführungsseminar (bei erstmaliger Teilnahme an einem Online-Seminar verpflichtend), Teilnahme an drei Plenarforen

  • Nah-Unterricht: Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7266513

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 980  Fernunterricht

1 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

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Für Unternehmen

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