Wachstum durch Wissen

Mit den richtigen Infos neue Perspektiven schaffen

Suche in 20.738 Weiterbildungskursen von 626 Anbietern in Rheinland-Pfalz

« Zurück

Datenschutz im Handwerksbetrieb

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Für den Ein-Mann-Betrieb genauso wie für den Konzern gilt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und weitere Vorschriften, sofern Daten von Mitarbeitern und Kunden elektronisch verarbeitet und gespeichert werden.
Falls der Handwerksbetrieb aufgrund seiner Größe keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen muss, dann ist der Inhaber für den Datenschutz verantwortlich.
Ein zielgerichteter Umgang mit Kunden- und Mitarbeiterdaten ist heute nicht nur ein Zeichen von Qualität und Zuverlässigkeit eines Unternehmens, es ist auch ein wirksamer Schutz vor drohenden Bußgeldern und Imageverlust.
Datenschutz ist immer auch Kundenschutz!
Dieses Seminar schafft eine Orientierung, wo bewusste und unbewusste Datenschutzprobleme im alltäglichen Geschäftsbetrieb lauern und wie diese praktisch gelöst werden können.

< Grundlagen / Risiken und Bußgelder
< Datenschutz bei der Werbung und Kundenansprache
< Alltägliche Datenpannen
< Videoüberwachung und der Einsatz von Ortungsgeräten (Navi/Handy)
< Was ist zu beachten bei der Firmenhomepage, Facebook & Co.
< Die Mitarbeiter wirksam auf die Einhaltung des Datenschutzes verpflichten
< Sie erhalten Seminarunterlagen zur praktischen Umsetzung im Betrieb

Offen für alle

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

Anmeldeschluss: 09.02.2017

Anmeldung bei Nadine Weller
Telefon: 0631 3677-366
Telefax: 0631 3677-406
Email: nweller@hwk-pfalz.de

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

Mehr erfahren

Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

Mehr erfahren