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Nachschulung - Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten gemäß BGV A3

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Mit der Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFffT) haben Sie die Qualifikation zur Ausführung von Tätigkeiten erworben, welche aufgrund der davon ausgehenden Gefährdungen in regelmäßigen Zeitabständen eine Auffrischung Ihrer Kenntnisse erfordert. Neben der jährlichen Sicherheitsunterweisung müssen sich EFffT fortlaufend über wichtige Änderungen in den einschlägigen technischen (z.B. VDE) und gesetzlichen Rahmenbedingungen (z.B. DGUV) informieren. Dies ist innerbetrieblich meist weder im zeitlichen Umfang noch mit der notwendigen fachlichen Kompetenz möglich. Daher wird von entsprechenden Fachkreisen, alle 3 Jahre eine externe Auffrischung als Empfehlung ausgesprochen. Bei unvollständiger oder gar fehlender Nachschulung/Auffrischung erfüllt eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nicht mehr die vorgeschriebenen Voraussetzungen und verliert somit ihre Qualifikation. Es liegt dann in der Unternehmerverantwortung, dass die EFffT nicht mehr mit entsprechenden Tätigkeiten beauftragt wird.

Inhalt:
Aufrischung gesetzlicher und technischer Neuerungen
Regelungen und Anforderungen an Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten
Sicherheitsunterweisung
Verhalten und Maßnahmen im Notfall
Umsetzung von Aufgabenstellungen (Praxis)
Erfassen und auswerten von elektrischen Größen (Praxis)
Durchführung einer Fehlersuche (Praxis)
Diskussion praktischer Problemfälle
Erfahrungsaustausch
Erarbeitung von Lösungsvorschlägen zu Problemstellungen

Sie erhalten somit in kompakter Form eine rechtssichere Grundlage zur Weiterführung Ihrer Tätigkeit als EFffT.

Zertifikat "Elektrofachkraft für festgelgte Tätigkeiten"

Anmeldeschluss: 10.06.2020

Anmeldung bei Nadine Weller
Telefon: 0631 3677-366
Telefax: 0631 3677-406
Email: nweller@hwk-pfalz.de

Zertifikat
Fachkraft - Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (gemäß DGUV)

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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