Inhalt
Vor allem im Außendienst fallen für zahlreiche Handwerksbetriebe und Industrieunternehmen elektrotechnische Arbeiten an, die im Zusammenhang mit dem eigenen Gewerk oder der eigenen Dienstleistung "nebenbei" erbracht werden müssen. Dies gilt beispielsweise für den Anschluss und die Inbetriebnahme von elektrischen Geräten bei Montage- und Installationsarbeiten oder den Austausch elektrischer Aggregate bei Instandsetzungsaufträgen. Der Einsatz einer ausgebildeten Elektrofachkraft ist in solchen Fällen eine häufig genutzte, aber sicher auch die teuerste Möglichkeit. Nichtelektriker, die in Verbindung mit ihrem Handwerk elektrotechnische Arbeiten durchführen möchten, benötigen eine elektrotechnische Qualifizierung. Das ist in der Durchführungsbestimmung zur DGUV Vorschrift 3 (BGV A3), der DGUV Grundsatz 303-101 (BGG 944) und im Rahmen des § 7a der Handwerksordnung klar definiert. Wer unterwiesen ist, darf Elektroarbeiten von untergeordneter Bedeutung innerhalb eines nicht elektrotechnischen Gewerkes im Niederspannungsbereich (im freigeschalteten Zustand) durchführen. Durch Besuch dieses Seminars in Kombination mit dem Seminar 'Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten: Basismodul' erhalten Sie die Befähigung, als 'Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten' entsprechende Arbeiten auszuführen.
- Gerätesicherheitsgesetz, Unfallverhütungsvorschriften - Wirkungen des elektrischen Stromes, Sicherheitsregeln - Persönliche Schutzausrüstungen und Schutzmaßnahmen gegen direktes und indirektes Berühren unter Spannung stehender Teile - Unfallverhütung bei Arbeiten an Betriebsmitteln - Prüfung der Schutzmaßnahmen - Aufbau und Funktion elektrotechnischer Geräte und Baugruppen - Leitungen und Kabel, deren Kennzeichnung, Auswahl und Verarbeitung - Gebrauch von Messgeräten, Werkzeugen und Hilfsmitteln - Abgrenzung der selbstständig durchzuführenden und der nicht erlaubten Arbeiten - Praktische Übungen an den in Frage kommenden Betriebsmitteln
Abschluss: Zertifikat 'Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten' der DEKRA Akademie mit interner Prüfung (praktisch)
Gültigkeit: Der Ausbildungsnachweis gilt unbefristet
Zielgruppe: Handwerksbetriebe die im Nebengewerbe festgelegte elektrische Betriebsmittel anschließen, warten oder installieren.
Voraussetzungen: - Abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit die durch diese zusätzliche Ausbildung ergänzbar ist - Mindestalter 18 Jahre - gesundheitliche Eignung - Basismodul Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten erfolgreich
Grundlage(n): In Anlehnung an DGUV Vorschrift 3 (BGV A3), DGUV Grundsatz 303-001 (BGG 944) und die Handwerksordnung §7a
Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer
- Zertifikat
- Fachkraft - Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (gemäß DGUV)