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Fachwirt/in - Sparkasse (Studiengang B: Kundenberatung) [privatrechtlich]

Studiengang B: Grundstudium Sparkassenfachwirt/in für Kundenberatung

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen zur qualifizierten, spartenübergreifenden Beratung von Privatkunden im Mengengeschäft; Unterstützung der Vorbereitung auf die Weiterbildung zur Sparkassenfachwirtin/zum Sparkassenfachwirt

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Berufsabschluss als Bankkaufmann/frau und Beschäftigungsverhältnis in einem Unternehmen

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Grundlagen der Geschäftspolitik - Grundlagen Steuern - Vermögen bilden und anlegen - Risiken absichern - Altersvorsorge treffen - Konsum und Wohneigentum finanzieren - Service nutzen - Vertriebskompetenz

- Lehrgangsmaterial:

Lerneinheiten für 8 Fächer, internetgestützte Onlinetests

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 9 Monate, gesamt 194 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Lerneinheiten für 8 Fächer, internetgestützte Onlinetests

Begleitender Unterricht: ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 525793

Die Kosten werden vom vertragsnehmenden Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe getragen

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Fachwirt/in - Bank [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Ganztägig Fernunterricht 553 
3 Raten zu 184,00 EUR
Fernunterricht

9 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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