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Qualitätsbeauftragte/r

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten für die Zulassung zur Prüfung zum Qualitätsbeauftragten

Abschluss: schriftliche Zertifizierungsprüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
abgeschlossene Berufsausbildung oder höherwertiger Abschluss und mind. 2-jährige Berufserfahrung mit 1-jähriger qualitätsbezogener Tätigkeit

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
abgeschlossene Berufsausbildung oder höherwertiger Abschluss und mind. 2-jährige Berufserfahrung mit 1-jähriger qualitätsbezogener Tätigkeit und Teilnahme an einem 80 Unterrichtsstundenlehrgang

Lehrgangsinhalte:
Qualitätsmanagement - Organisation der Qualitätstätigkeiten - Prozessmanagement - Techniken der Qualitätsverbesserung - Management von Ressourcen - Qualität in der Logistik, im Verkauf und Kundendienst - Management von Entwicklungsprozessen - Einkauf und Unterauftragsvergabe - Produktions- und Dienstleistungsprozesse - Überwachung und Messung von Prozessen/Produkten - Datensammlung und -analyse, Statistische Methoden - Prüfungen, Tests und Metrologie - Lenkung von Fehlern - Einführung in Akkreditierung, Zertifizierung, Auditierung - Folgemassnahmen

- Lehrgangsmaterial:

Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 6 Monate, gesamt 103 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 4 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: 2 Seminartage

  • Nah-Unterricht: 16 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7168406

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Qualitätsmanagementbeauftragte/r

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1020 
6 Raten zu 170.00 EUR
Fernunterricht

6 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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