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Privatpilot/in (Hubschrauber) - PPL(H) / LAPL(H)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vorbereitung auf die theoretische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Privatpiloten Hubschrauber nach EASA Teil-FCL

Abschluss: Prüfung für Privatpiloten Hubschrauber vor der jeweiligen Länderbehörde

Teilnahmevoraussetzungen:
keine besonderen

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Mindestalter 17 Jahre - Flugmedizinische Tauglichkeit Klasse 1 oder 2

Lehrgangsinhalte:
Luftrecht - Elektrotechnik und Avionik - Triebwerkkunde - Hubschrauberkunde - Instrumente - Beladung und Schwerpunkt - Flugleistung Hubschrauber - Flugplanung - Physiologie für Flugzeugführer - Menschliches Leistungsvermögen - Meteorologie - Allgemeine Navigation - Funk-Navigation - Besondere Situationen im Flugbetrieb - Aerodynamik Hubschrauber

- Lehrgangsmaterial:

Lernmaterialien in elektronischer Form und/oder auf Papier?Lehrgangsdauer ca. 5 Wochen

  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 30 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Lernmaterialien in elektronischer Form und/oder auf Papier?Lehrgangsdauer ca. 5 Wochen

Begleitender Unterricht: Mind. 10 Stunden Präsenzunterricht an einer beliebigen, behördlich zugelassenen Schule/Verein für PPL/LAPL Ausbildung (Kosten für die Präsenz sind im Gesamtbetrag nicht enthalten, abhängig von der Lizenz ca. 200,00 oder 300,00 EURO)

  • Nah-Unterricht: 10 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 574110

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Pilotenlizenz

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Ganztägig Fernunterricht 819 
5 Raten zu 103,00 EUR, Nah-Kurskosten: 300 EUR
Fernunterricht

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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