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Privatpilot/in (Flugzeug) - PPL(A) / LAPL(A)

Inhalt

Lehrgangsziel: Vorbereitung auf die theoretische Prüfung zum Erwerb der Privatpilotenlizenz für Flugzeuge nach EASA Teil-FCL

Abschluss: Prüfung vor der entsprechenden Landesbehörde der Flugschule

Teilnahmevoraussetzungen:
keine besonderen

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Mindestalter 17 Jahre, polizeiliches Führungszeugnis, Nachweis über flugmedizinische Tauglichkeit, Funksprechzeugnis, Erste-Hilfe-Ausbildung

Lehrgangsinhalte:
Luftrecht - allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse - Flugleistung und Flugplanung - menschliches Leistungsvermögen - Meterologie - Navigation - betriebliche Verfahren - Aerodynamik - Sprechfunkverkehr

- Lehrgangsmaterial:

3 Lehrbriefe in elektronischer Form und /oder auf Papier

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 5 Monate, gesamt 108 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 3 Lehrbriefe in elektronischer Form und /oder auf Papier

Begleitender Unterricht: 2 Tage an einer beliebigen , behördlich zugelassenen Schule/Verein für PPL/LAPL Ausbildung

  • Nah-Unterricht: 20 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 555505

Die Kosten des Präsenzunterrichts betragen zusätzlich zum Lehrgangspreis abhängig von der vorhandenen Lizenz ca. 200,00 oder 300,00 EURO

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Pilotenlizenz

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 999 
5 Raten zu 79.80 - Nah-Kurskosten: 300.00 EUR - sonstige Kosten: 300.00 EUR
Fernunterricht

5 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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