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Instrumentenflugberechtigung (IR)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vorbereitung auf die theoretische Prüfung zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung (Instrument Rating, IR) nach EASA Teil-FCL für Flugzeuge IR(A) oder Hubschrauber IR(H)

Abschluss: Prüfung vor der staatlichen Luftfahrtbehörde (in Deutschland Luftfahrt-Bundesamt)

Teilnahmevoraussetzungen:
Nachweis ausreichender Kenntnisse in Englisch, Mathematik und Physik; Nachweis der flugmedizinischen Tauglichkeit

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Besitz der PPL (Private Pilot Licence) oder der CPL (Commercial Pilot Licence) oder der ATPL(H)/VFR

Lehrgangsinhalte:
Luftrecht - Funknavigation - Flugplanung - Meteorologie - Elektrotechnik und Avionik - Instrumente - Physiologie für Flugzeugführer

- Lehrgangsmaterial:

Lernmaterialien werden als eBook oder in Papierform zur Verfügung gestellt

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 5 Monate, gesamt 129 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 6 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Lernmaterialien werden als eBook oder in Papierform zur Verfügung gestellt

Begleitender Unterricht: mind. 15 Std (für PPL-Inhaber) bzw. 10 Std (für CPL-Inhaber) bzw. 7 Std (für ATPL(H)/VFR Inhaber) an einer beliebigen, behördlich zugelassenen Schule für IR Ausbildung. Der Preis ist nicht in den Lehrgangskosten enthalten.

  • Nah-Unterricht: 40 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 550203

Der Preis für den Präsenzunterricht beträgt, abhängig von der vorhandenen Lizenz und der gewählten Flugschule zwischen ca. 198,00 EUR und ca. 400,00 EUR. Die Mindestlehrgangsdauer beträgt 7 Wochen.
Die Prüfbehörde erhebt Melde- und Prüfungskosten.

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Pilotenlizenz

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Ganztägig Fernunterricht 1045 
5 Raten zu 179 EUR, sonstige Kosten: 150 EUR
Fernunterricht

5 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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