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Fitness- und Gesundheitstrainer/in B-Lizenz

Fitnesstrainer/in B-Lizenz

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten für eine Arbeit als Fitness- und Gesundheitstrainer/in im Fitnessstudio

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Teilnahme an der Fitness C-Lizenz oder vergleichbare Grundkenntnisse; gültiger Erste-Hilfe-Schein (Mind. 8 UE); technische Voraussetzung: PC mit Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
u.a spezielle Trainingslehre - Das Fitnesstraining und seine Bedeutung im Gesundheitssport - Leistungsdiagnostische Verfahren - spezielle Pädagogik für Erwachsene, Kinder und Jugendliche - Aufgaben und Funktionen des Trainers

- Lehrgangsmaterial:

3 Lehrbriefe, 1 Übungskatalog, Online-Campus

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 3 Monate, gesamt 77 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 6 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 3 Lehrbriefe, 1 Übungskatalog, Online-Campus

Begleitender Unterricht: 3 Tage Präsenz inkl. Prüfung

  • Nah-Unterricht: 18 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7208210

Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Trainer/in - Fitness [privatrechtlich] i
Trainer/in - Gesundheit [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 684 
6 Raten zu 114.00 EUR , kostenlos per Bildungsgutschein
Fernunterricht

3 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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