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Fachberater/in für Internationales Steuerrecht-theoretischer Teil

Fachberater*in für Internationales Steuerrecht - theoretischer Teil

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von theoretischen Kenntnissen im Bereich des Internationalen Steuerrechts gemäß § 2 und § 4 der Fachberaterordnung vom 28.03.07

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Steuerberaterprüfung

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Außensteuerrecht - Recht der Doppelbesteuerungsabkommen - Internationale Bezüge des UmwStR - Grundstrukturen ausländischer Steuerrechtsordnungen - Grundsätze der internationalen Einkünftezuordnung - Besteuerung von Steuerausländern in Deutschland - Besteuerung inländischer Steuerpflichtiger im Ausland - Grenzüberschreitende Arbeitnehmerbesteuerung - Steuerplanungstechniken - Internationales Erbschaftsteuerrecht - Verrechnungspreise - Verfahrensrechtliche Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Sachverhalten - Grundzüge des EU-Rechts - EU-Steuerrecht und EU-Richtlinien

- Lehrgangsmaterial:

19 Lehrbriefe, 3 Übungsfälle, 3 Übungsklausuren

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 4 Monate, gesamt 172 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 10 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 19 Lehrbriefe, 3 Übungsfälle, 3 Übungsklausuren

Begleitender Unterricht: ein 2-tägiges Wochenendseminar (ig. 11 Std.)

  • Nah-Unterricht: 11 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 678507

Lehrgangskosten: Die tatsächliche Ratenhöhe kann aufgrund enthaltener Prüfungsgebühren abweichen.

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Fachberater/in für Internationales Steuerrecht [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 2640 
2 Raten zu 1295 EUR, sonstige Kosten: 50 EUR
Fernunterricht

4 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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