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Berufspilot/in (Hubschrauber) - CPL(H)

Inhalt

Lehrgangsziel: Vorbereitung auf die theoretische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Berufspiloten Hubschrauber nach EASA Teil-FCL

Abschluss: Prüfung vor der staatl. Luftfahrtbehörde, dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Teilnahmevoraussetzungen:
Nachweis ausreichender Kenntnisse in Englisch, Mathematik und Physik; Nachweis der flugmedizinischen Tauglichkeit Klasse I (im Einzelnen siehe Informationen des Institutes)

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
praktische Flugausbildung, Mindestalter 18 Jahre (im Einzelnen siehe ESSA Teil-FCL Richtlinien)

Lehrgangsinhalte:
Luftrecht - Elektrotechnik und Avionik - Triebwerkkunde - Hubschrauberkunde - Instrumente - Beladung und Schwerpunkt - Flugleistung Hubschrauber - Flugplanung - Physiologie für Flugzeugführer - Menschliches Leistungsvermögen - Meteorologie - Allgemeine Navigation - Funk-Navigation - Besondere Situationen im Flugbetrieb - Aerodynamik Hubschrauber

- Lehrgangsmaterial:
Lernmaterialien in elektronischer Form und/oder auf Papier¦Lehrgangsdauer ca. 11 Wochen

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: Monate, gesamt Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 30 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Lernmaterialien in elektronischer Form und/oder auf Papier¦Lehrgangsdauer ca. 11 Wochen

Begleitender Unterricht: Mind. 25 St. für PPL-Inhaber bzw. 20 Std. für IR-Inhaber in einer beliebigen, behördlich zugelassenen Schule. Der Preis ist nicht in den Lehrgangskosten enthalten. Abhängig von der Lizenez beträgt er 498,00 oder 598,00 EURO

  • Nah-Unterricht: Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 575010

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Pilotenlizenz

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 2347 
5 Raten zu 349.80 - Nah-Kurskosten: 598.00 EUR
Fernunterricht

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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