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Ein Gabelstapler kostet heute in der Anschaffung mehr als ein Auto der oberen Mittelklasse.Niemand würde sein Auto einem nicht ausgebildeten Fahrer ohne Führerschein anvertrauen.Außerdem verursachen nicht oder schlecht ausgebildete Gabelstapler-Fahrer mehr Schäden am Gabelstapler und Ladegut als gut ausgebildete Fahrer. Mit einem Gabelstapler kann man nicht nur erhebliche Schäden anrichten, man kann auch Menschen verletzen, sogar töten. Im Falle eines Arbeitsunfalles oder größeren Sachschadens drohen dem Verantwortlichen neben zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen auch hohe Bußgelder. Bußgelder über 100,- € werden im Gewerbezentralregister eingetragen!
Als Unternehmer wollen und können Sie die Verantwortung dafür nicht tragen!
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Fahrer von Flurförderzeugen (Gabelstapler) gemäß DGUV Vorschrift 68:
- mindestens 18 Jahre alt
- für die Tätigkeit geeignet
- ausgebildet
- geprüft
- und mit der Führung des Fahrzeuges schriftlich beauftragt sein müssen.
Die ebenfalls vorgeschriebene jährliche Unterweisung ersetzt dabei aber nicht die Erstausbildung.
- Zertifikat
- Gabelstaplerfahrer/in (Staplerschein) i