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Asbestsanierung für das Bauhauptgewerbe (TRGS 519 Anlage 4)

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Wettbewerbsvorteil bei Ausschreibungen!

Jedes Unternehmen, das im Zuge von Sanierungen, Renovierungen oder Modernisierungen mit der Asbestbeseitigung in Berührung kommt, muss über einen entsprechenden Sachkundenachweis verfügen und seine Mitarbeiter auf die anstehenden Aufgaben vorbereiten.

Ihr Vorteil
Mitarbeiter zu zuverlässigen Asbest-Experten ausbilden damit sie

Sachgemäß Asbestabfälle beseitigen können
Sich und ihre Mitarbeiter keinen gesundheitlichen Risiken aussetzen
Bundesweit gültig
Behördlich anerkannt
Praxisnahe Lehrgänge
Mit Prüfung und Urkunde
Nachschulung bei uns möglich

Wichtig für wen?

Mitarbeiter/innen der Gewerke:

  • Zimmerer/innen, Dachdecker/innen, Sanitär-Heizung-Klimatechniker/innen, Metallbauer/innen, Elektriker/innen, Bodenleger/innen, Fensterbauer/innen, Schornsteinfeger/innen, Gerüstbauer/innen, Hoch- und Tiefbauer/innen, Gebäudetrockner/innen

Existenzgründer/innen
Transport- und Entsorgungsunternehmen
Beförder von Asbestabfällen
Inhalte

Verwendung von Asbest
Eigenschaften und Gesundheitsgefahren
Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest und Asbestzement
Personelle Anforderungen
Sicherheitstechnische Maßnahmen
Abfallbeseitigung
Zusammenfassung/Abschlussdiskussion
Wichtig
Auf jeder Baustelle, auf der mit Asbest umgegangen wird, muss ein Asbestsachkundiger während des Umgangs die ganze Zeit die Arbeiten beaufsichtigen. Insofern muss er immer mit vor Ort sein.

Abschluss
Sachkundenachweis nach Anlage 4C der TRGS 519
Bescheinigung der Sachkunde (Sechs Jahre gültig)

Zertifikat
Asbestschein (Sachkundenachweis)

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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