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Nachqualifizierung zum Physiotherapeuten (mind. 5 J. Berufserfahrung)

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Eine berufsbegleitende Teilzeitausbildung für Masseure/innen und med. Bademeister/innen mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung.

Die praktische Ausbildung am Patienten findet von Montag bis Freitag in Vertragskrankenhäusern statt.

Ausbildungsbeginn: April und Oktober eines jeden Jahres

Die Weiterbildungsmaßnahme ist durch DIN EN ISO 9001 und AZWV zugelassen.

Abschluss
Therapeut/in - Physiotherapie [staatlich anerkannt] (Ausbildung, Berufsfachschule, PrüfO vom 15.08.19) i
Sonstiges Merkmal
Nachqualifizierung i

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 3 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
12.10.18 - 11.10.19 Beginnt halbjährlich 18:00 - 15:00 Uhr WE Wochenende
Fr., Sa. und So.
5854 
auch zahlbar in 12 Monatsraten zu jeweils 487,86 Euro.
Maximilianstr. 20
67433 Neustadt an der Weinstraße

max. 25 Teilnehmer

Unterricht: Freitag 18.00 – 21.10 Uhr, Samstag 08.30 – 17.00 Uhr, Sonntag 08.30 – 15.20 Uhr

12.04.19 - 30.04.20 Beginnt halbjährlich 18:00 - 15:00 Uhr WE Wochenende
Fr., Sa. und So.
s.o.
5854 
auch zahlbar in 12 Monatsraten zu jeweils 487,86 Euro.
s.o.

max. 25 Teilnehmer

Unterricht: Freitag 18.00 – 21.10 Uhr, Samstag 08.30 – 17.00 Uhr, Sonntag 08.30 – 15.20 Uhr

11.10.19 - 30.10.20 Beginnt halbjährlich 18:00 - 15:00 Uhr WE Wochenende
Fr., Sa. und So.
s.o.
5854 
auch zahlbar in 12 Monatsraten zu jeweils 487,86 Euro.
s.o.

max. 25 Teilnehmer

Unterricht: Freitag 18.00 – 21.10 Uhr, Samstag 08.30 – 17.00 Uhr, Sonntag 08.30 – 15.20 Uhr

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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