Wachstum durch Wissen

Mit den richtigen Infos neue Perspektiven schaffen

Suche in 20.688 Weiterbildungskursen von 617 Anbietern in Rheinland-Pfalz

« Zurück

Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung für den Omnibusverkehr

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Wer als Unternehmer den Omnibusverkehr betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der für den Betriebssitz zuständigen Verkehrsbehörde. Das sind die Stadt- und Kreisverwaltungen. Für die Erteilung dieser Genehmigung sind mehrere Voraussetzungen notwendig. Eine dieser Voraussetzungen ist der Nachweis der fachlichen Eignung. Dieser Nachweis wird durch eine Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer erbracht.Die Bildungsgemeinschaft gibt Ihnen mit diesem Lehrgang die Möglichkeit, sich gezielt auf diese Sachkundeprüfung vorzubereiten. Der Kurs behandelt den von der IHK geprüften Lehrstoff.Wer als Unternehmer den Omnibusverkehr betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der für den Betriebssitz zuständigen Verkehrsbehörde. Das sind die Stadt- und Kreisverwaltungen. Für die Erteilung dieser Genehmigung sind mehrere Voraussetzungen notwendig. Eine dieser Voraussetzungen ist der Nachweis der fachlichen Eignung. Dieser Nachweis wird durch eine Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer erbracht.Die Bildungsgemeinschaft gibt Ihnen mit diesem Lehrgang die Möglichkeit, sich gezielt auf diese Sachkundeprüfung vorzubereiten. Der Kurs behandelt den von der IHK geprüften Lehrstoff.

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
03.05.21 - 16.06.21 Beginnt laufend 18:00 - 21:15 Uhr Abends
Mo. und Mi.
787 
(MwSt.-frei), inkl. Literatur + 180,- € IHK Gebühr
Burgstraße 40
67659 Kaiserslautern

max. 25 Teilnehmer

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

Mehr erfahren

Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

Mehr erfahren