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Fachschule Sozialwesen Fr Sozialpädagogik (im Berufspr)

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Ziel:

Die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in befähigt zur pädagogischen Arbeit in den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe, den sonderpädagogischen Arbeitsfeldern und den Ganztagsschulen.

Für die Ausbildung gilt die Fachschulverordnung für in modularer Organisationsform gegliederte Bildungsgänge im Fachbereich Sozialwesen vom 02.02.2005.

Aufnahmevoraussetzungen:

Eine Bewerbung für die Betreuung im Berufspraktikum nehmen wir grundsätzlich entgegen. Ob jedoch eine Betreuung für externe Schüler/-innen übernommen werden kann, entscheidet sich erst kurz vor Schuljahresende, weil erst dann die genaue Anzahl unserer eigenen Berufspraktikanten/-innen feststeht und eine eindeutige Zuordnung von Schülerstunden und Lehrerstunden vorgenommen werden kann. Bewerber/-innen erhalten kurz vor Schuljahresende Nachricht von uns. Wir empfehlen Ihnen, sich auch an anderen Fachschulen für die Betreuung im Berufspraktikum zu bewerben.

Abschluss:

Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher (Sozialpädagogik)

Übergangsmöglichkeiten:

Mit erfolgreichem Abschluss der Fachschule kann der Übergang zur Fachhochschule in Rheinland-Pfalz erfolgen.
In Verbindung mit der Fachhochschulreife (z. B. erworben im Fachhochschulreifeunterricht) ist der Übergang in die Berufsoberschule II möglich.

Unter http:/­/­berufsbildendeschule.­bildung-rp.­d.­.­ finden sie allgemeine Informationen zu Fachrichtungen und Schwerpunkten an Fachschulen in Rheinland-Pfalz.

Abschluss
Erzieher/in (Fachschule, staatl., PrüfO Landesrecht) i
FACHHOCHSCHULREIFE (allgemein oder fachgebunden) i
Förderungsart
BAföG (Ausbildung/Schule) i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
30.08.21 - 12.07.24
Mo., Di., Mi., Do. und Fr.
kostenlos Ringstraße 65
55543 Bad Kreuznach

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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