Inhalt
Ziel:
Die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in befähigt zur pädagogischen Arbeit in den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe, den sonderpädagogischen Arbeitsfeldern und den Ganztagsschulen.
Für die Ausbildung gilt die Fachschulverordnung für in modularer Organisationsform gegliederte Bildungsgänge im Fachbereich Sozialwesen vom 02.02.2005.
Aufnahmevoraussetzungen:
Eine Bewerbung für die Betreuung im Berufspraktikum nehmen wir grundsätzlich entgegen. Ob jedoch eine Betreuung für externe Schüler/-innen übernommen werden kann, entscheidet sich erst kurz vor Schuljahresende, weil erst dann die genaue Anzahl unserer eigenen Berufspraktikanten/-innen feststeht und eine eindeutige Zuordnung von Schülerstunden und Lehrerstunden vorgenommen werden kann. Bewerber/-innen erhalten kurz vor Schuljahresende Nachricht von uns. Wir empfehlen Ihnen, sich auch an anderen Fachschulen für die Betreuung im Berufspraktikum zu bewerben.
Abschluss:
Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher (Sozialpädagogik)
Übergangsmöglichkeiten:
Mit erfolgreichem Abschluss der Fachschule kann der Übergang zur Fachhochschule in Rheinland-Pfalz erfolgen.
In Verbindung mit der Fachhochschulreife (z. B. erworben im Fachhochschulreifeunterricht) ist der Übergang in die Berufsoberschule II möglich.
Unter http://berufsbildendeschule.bildung-rp.d.. finden sie allgemeine Informationen zu Fachrichtungen und Schwerpunkten an Fachschulen in Rheinland-Pfalz.