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Fachschule Altenpflege Fr Altenpfleger/-innen

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Ziel:

Die Ausbildung soll Altenpflegerinnen und Altenpfleger dazu befähigen, in den unterschiedlichen Feldern der stationären, teilstationären, der ambulanten sowie der offenen Altenhilfe tätig zu werden. Darüber hinaus entstehen neue Tätigkeitsbereiche für Altenpflegerinnen und Altenpfleger, z. B. in der Arbeit mit älteren Behinderten, in Beratungsstellen, im Bereich der Hospizarbeit, in geriatrisch-rehabilitativen Einrichtungen oder in den medizinischen Diensten der Krankenkassen.

Aufnahmevoraussetzungen:

Voraussetzung für die Aufnahme in die Fachschule für Altenpflege ist

1.der Realschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss oder eine andere
abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert
oder
2. der Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss, sofern eine erfolgreich
abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung oder die Erlaubnis als Krankenpflegehelferin/Krankenpflegehelfer oder eine landesrechtlich geregelte, erfolgreich abgeschlossene Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Altenpflegehilfe oder Krankenpflegehilfe nachgewiesen wird, oder
3. eine andere abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung.

(Integrierte Ausbildung im 1. Jahr Altenpflege/Altenpflegehilfe)

Abschluss:

Staatlich anerkannte Altenpflegerin/Staatlich anerkannter Altenpfleger

Die Berufsbezeichnung nach erfolgreichem Abschluss lautet Altenpfleger/Altenpflegerin.

Die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung Altenpfleger/in zu führen, wird auf Antrag erteilt, wenn die Voraussetzungen nach dem Altenpflegegesetz vorliegen, also erfolgreicher Ausbildungsabschluss, körperliche, geistige und ethische Eignung.

Unter http:/­/­berufsbildendeschule.­bildung-rp.­d.­.­ finden sie allgemeine Informationen zu Fachrichtungen und Schwerpunkten an Fachschulen in Rheinland-Pfalz.

Abschluss
Altenpfleger/in (Ausbildung, Berufsfachschule, PrüfO vom 19.05.20) i
FACHHOCHSCHULREIFE (allgemein oder fachgebunden) i
Förderungsart
BAföG (Ausbildung/Schule) i

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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