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Geprüfter Meister / Geprüfte Meisterin für Kraftverkehr (IHK)

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Der Bereich der Transport-Logistik hat in den letzten Jahren einen rasanten Umschwung erlebt. Dadurch sind auch die Anforderungen an die Führungskräfte in diesem Bereich erheblich gestiegen. Um diesen Veränderungen gerecht zu werden, ist die Fortbildungsprüfung im Bereich Kraftverkehr (bekannt als Kraftverkehrsmeister) neu geordnet worden. Der Abschluss lautet nun Geprüfter Meister für Kraftverkehr*. Aspekte wie Fuhrparktechnik und Fuhrparkmanagement nehmen ab sofort einen größeren Stellenwert ein. Die neue Verordnung ist am 1. März 2012 in Kraft getreten. Geprüfte Meister für Kraftverkehr übernehmen Fach-, Führungs- und Organisationsaufgaben in Transportunternehmen. Sie gewährleisten die Einsatzbereitschaft des Fuhrparks und planen bzw. überwachen Transportvorgänge und Beförderungsdienstleistungen. Die Meisterprüfung ist bundesweit einheitlich geregelt. An unseren Standorten bieten wir Ihnen die Vorbereitungskurse auf die Meisterprüfung in Vollzeit (zwischen 6 und 8 Monate) bzw. in Teilzeit (zwischen 18 und 24 Monate) an. Die Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung zählen zu den Weiterbildungen, die gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden können, z.B. durch einen Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Darüber hinaus können Teilnehmer/innen monatliche Beiträge zum Lebensunterhalt erhalten. Weitere Informationen vermittelt Ihnen gerne unser Ansprechpartner.

Lern- und Arbeitsmethodik Grundlegende Qualifikationen: - Rechtsbewusstes Handeln - Betriebswirtschaftliches Handeln - Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung - Zusammenarbeit im Betrieb Handlungsspezifische Qualifikationen: I. Fuhrparktechnik und Fuhrparkmanagement - Fuhrparktechnik - Fuhrparkmanagement II. Organisation und Kommunikation: - Betriebliches Kostenwesen und Controlling - Planung, Steuerung und Kommunikationssysteme - Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz - Qualitätsmanagement III. Führung und Personal: - Personalführung - Personalentwicklung Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbilder-Eignung)**: - Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildungsplan planen - Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken - Ausbildung durchführen - Ausbildung abschließen

Abschluss: Fortbildungsprüfung "Geprüfter Meister Kraftverkehr" mit Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer

Gültig: Der Abschluss als Geprüfter Meister gilt unbefristet.

Zielgruppe: Dieses Angebot richtet sich an Personen, die sich nach einer Berufsausbildung und/oder mehrjährigen einschlägigen Berufserfahrung auf die Fortbildungsprüfung zum "Geprüfter Meister / Geprüfte Meisterin für Kraftverkehr" vorbereiten möchten.

  • Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Voraussetzungen: Die Prüfungszulassung bei der örtlichen IHK. Haben Sie hierzu Fragen? Unser Ansprechpartner hilft Ihnen gerne. Dies sind Hinweise zur Prüfungszulassung: 1. Zur Prüfung im Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" ist zugelassen, wer Folgendes nachweist: - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem der anerkannten Ausbildungsberufe Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb oder - eine mit Erfolg abgelegte Prüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach ein mindestens einjährige Berufspraxis oder - eine mindestens vierjährige Berufspraxis. 2. Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: - das Ablegen des Prüfungsteils "Grundlegende Qualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und - in den unter Punkt 1 genannten Fällen jeweils ein weiteres Jahr Berufspraxis. 3. Abweichend von den in den Punkten 1 und 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Rechtliche Grundlage: Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister für Kraftverkehr vom 9. Februar 2012 (BGBl. I Nr. 10, S. 286ff.); Verordnung nach § 53 BBiG (§ 46 Abs. 2 a.F.); Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Abschluss
Meister/in - Kraftverkehr (PrüfO vom 09.12.19) i

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

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Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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