Inhalt
Informationsveranstaltung "Vorsorgende Maßnahmen":
„Patientenverfügung - Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, dass ich selbst meine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann?“
Kurzinformation:
Viele Menschen machen sich mit fortschreitendem Alter Gedanken über
das Älterwerden und die Probleme, die damit verbunden sein könnten.
Eines dieser Probleme lässt sich in der Frage zusammenfassen:
Was passiert, wenn ich mal nicht mehr für mich selbst entscheiden kann –
bestimmen dann andere – womöglich fremde Menschen – über mich?
Welche Möglichkeiten der Umsetzung meines Patientenwillens gibt es, wenn ich sterbenskrank bin bzw. mich am Lebensende befinde.
Herr Rechtsanwalt Schnöger wird über die juristischen Voraussetzungen informieren und Diplom Theologe Albert Krämer wird aus seelsorgerischer Sicht die Praxis im Umgang mit Patientenverfügungen im Krankenhaus beleuchten.
Am Ende der Veranstaltung gibt es praktische Tipps zur Erstellung einer Patientenverfügung.
Referenten:
- Herr Rechtsanwalt David Schnöger (Fachanwalt Familien- und Erbrecht)
- Herr Dipl. Theologe Albert Krämer (Teamleiter Krankenhausseelsorge und Leiter Ethik-Komitee im Krankenhaus Maria Hilf)
- Herr Gemeindepädagoge Uwe Moschkau
- Herr Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger
Anmeldung erforderlich:
SKFM-Ahrweiler
Kontakt: Ralph Seeger
Email: info@skfm-ahrweiler.de
Telefon: 0 26 41 / 20 12 78
Telefax: 0 26 41 / 20 24 21
Veranstaltungort:
Katholische Familienbildungsstätte
Weststr. 6
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler