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Vorsorgende Maßnahmen - Patientenverfügung

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Informationsveranstaltung "Vorsorgende Maßnahmen":

„Patientenverfügung - Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, dass ich selbst meine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann?“

Kurzinformation:
Viele Menschen machen sich mit fortschreitendem Alter Gedanken über
das Älterwerden und die Probleme, die damit verbunden sein könnten.
Eines dieser Probleme lässt sich in der Frage zusammenfassen:
Was passiert, wenn ich mal nicht mehr für mich selbst entscheiden kann –
bestimmen dann andere – womöglich fremde Menschen – über mich?

Welche Möglichkeiten der Umsetzung meines Patientenwillens gibt es, wenn ich sterbenskrank bin bzw. mich am Lebensende befinde.
Herr Rechtsanwalt Schnöger wird über die juristischen Voraussetzungen informieren und Diplom Theologe Albert Krämer wird aus seelsorgerischer Sicht die Praxis im Umgang mit Patientenverfügungen im Krankenhaus beleuchten.

Am Ende der Veranstaltung gibt es praktische Tipps zur Erstellung einer Patientenverfügung.

Referenten:

  • Herr Rechtsanwalt David Schnöger (Fachanwalt Familien- und Erbrecht)
  • Herr Dipl. Theologe Albert Krämer (Teamleiter Krankenhausseelsorge und Leiter Ethik-Komitee im Krankenhaus Maria Hilf)
  • Herr Gemeindepädagoge Uwe Moschkau
  • Herr Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger

Anmeldung erforderlich:
SKFM-Ahrweiler
Kontakt: Ralph Seeger
Email: info@skfm-ahrweiler.de
Telefon: 0 26 41 / 20 12 78
Telefax: 0 26 41 / 20 24 21

Veranstaltungort:
Katholische Familienbildungsstätte
Weststr. 6
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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