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ZAD geprüfte Bewachungsfachkraft im Handel - mit IHK Zertifikat

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für eine Tätigkeit als Bewachungsfachkraft im Handel

Abschluss: institutsinterne Prüfung bzw. in Abstimmung mit der IHK Kassel Befähigkeitsnachweis "ZAD gepüfte Bewachungsfachkraft im Handel"

Teilnahmevoraussetzungen:
möglichst mittlerer Bildungsabschluss oder entsprechende berufspraktische Erfahrungen
techn. Voraussetzungen: Internet-Zugang für die Teilnahme an der "virtuellen Seminargruppe" und an Foren

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
mind sechsmonatige Ausbildung nach dem ZAD-Bildungsplan, polizeiliches Führungszeugnis Auszug aus Gewerbezentralregister; im Einzelnen siehe Prüfungsordnung ZAD vom 01.02.11

Lehrgangsinhalte:
Fachkunde: Berufsziel Bewachungsfachkraft im Handel, Tricks und Techniken der Ladendiebe sowie deren Aufdeckung durch Observation, Anhalten und Ansprache von Tatverdächtigen, Sachverhaltsbearbeitung im Büro, Personalstraftaten im Handel
Grundzüge des Rechts: der Staat, öffentliches Recht und Gerichtsbarkeit, Zivilrecht (BGB/ZPO) und Strafrecht (StGB/StPO), strafrechtliche, rechtspolitische und kriminologische Aspekte des Ladendiebstahls, Rechts- und Berufsrisiken, Lernen aus Gerichtsentscheidungen, Zeugentätigkeit

- Lehrgangsmaterial:

Lehrbriefe, CDs, CBT/WBT

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 6 Monate, gesamt 258 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 10 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Lehrbriefe, CDs, CBT/WBT

Begleitender Unterricht: ein 4-tägiges Seminar (incl. Prüfung) in Kassel

  • Nah-Unterricht: 36 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 579511

Für den Befähigkeitsnachweis "ZAD-Bewachungsfachkraft im Handel - IHK zertifiziert" wird ein Gebühr von 200,- Euro erhoben.

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Ganztägig Fernunterricht 930 
6 Raten zu 155 EUR
Fernunterricht

6 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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