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Ausbildung der Ausbilder/innen (IHK) - Ausbilder Eignungsprüfung

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vorbereitung auf die IHK-Prüfung gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21.01.2009

Abschluss: Fortbildungsprüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21.01.2009

Teilnahmevoraussetzungen:
Berufsausbildung und Berufspraxis, Grundkenntnisse im Umgang mit dem PC und dem Internet; techn. Voraussetzung: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
persönliche und fachliche Eignung gemäß §§ 28 - 30 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 23.03.2005 in der Fassung vom 05.02.2009

Lehrgangsinhalte:
Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen - Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken - Ausbildung durchführen - Ausbildung abschliessen

- Lehrgangsmaterial:

Lernmappe, 1 Übungsband, 1 Aufgabenband, 2 Fachbücher, 2 Leitfäden
Lehrgangsdauer: 2,5

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 2 Monate, gesamt 112 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 13 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Lernmappe, 1 Übungsband, 1 Aufgabenband, 2 Fachbücher, 2 Leitfäden

Lehrgangsdauer: 2,5

Begleitender Unterricht: ein 5-tägiges oder ein 1-tägiges und vier Samstagsseminare oder 1-tägiges Seminar und neun Abendseminare

  • Nah-Unterricht: 34 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 579111

Prüfungsgebühr der IHK Regensburg beträgt z. Zt. 200,- Euro (Stand 10/20)

Zertifikat
AdA-Schein (Ausbildung der Ausbilder, nach BBiG, AEVO vom 21.01.2009) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 430 
2 Raten zu 215 EUR
Fernunterricht

2 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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