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Allgemeiner Integrationskurs 91

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Der Allgemeine Integrationskurs dauert 700 Stunden und besteht aus einem Sprachkurs (6 Module mit jeweils 100 UStd.) und einem Orientierungskurs (100 UStd.). Der Unterricht findet in der Regel von Montag bis Freitag mit jeweils 4 UStd. statt.
Der Sprachkurs wird mit dem "Deutsch-Test für Zuwanderer" abgeschlossen. Im Verlauf des Sprachkurses nehmen die Teilnehmenden an Zwischentests teil, mit denen sie sich auf die Abschlussprüfung am Ende des Integrationskurses vorbereiten.
Im Abschlussmodul, dem Orientierungskurs, werden verschiedene Themen bearbeitet, insbesondere aus den Bereichen
? deutsche Rechtsordnung, Geschichte und Kultur
? Rechte und Pflichten in Deutschland
? Formen des Zusammenlebens in der Gesellschaft
? Werte, die in Deutschland wichtig sind, zum Beispiel Religionsfreiheit, Toleranz und Gleichberechtigung.
Nach dem Ende des Orientierungskurses wird der Abschlusstest "Leben in Deutschland" abgelegt.
Lehrwerk: Schritte plus neu 1, Hueber Verlag
Für die Aufnahme zum Integrationskurs (einschließlich Einstufungstest) erhalten Sie einen Termin unter der Telefonnummer: 06131 / 385147
Für Zuwanderer/Zuwanderinnen, die eine Teilnahmeberechtigung oder -verpflichtung besitzen, ermäßigt sich das Kursentgelt auf 1,95 EUR pro Unterrichtsstunde. Bei Leistungsbezug nach SGB II (Arbeitslosengeld II) oder nach SGB XII (Sozialhilfe) kann durch das Bundesamt auch eine Kostenbefreiung für das Kursentgelt erteilt werden

Zertifikat
Deutsch-Test für Zuwanderer A2·B1 (DTZ) (PrüfO 9.4.13, Teilprüfung für das "Zertifikat Integrationskurs") i
Förderungsart
Integrationskurs (allgemein) (Kostenübernahme durch das BAMF) i
Zielgruppe
Migranten/-innen (Teilnehmende)
Flüchtlinge (Teilnehmende)

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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