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Rechtliche Vertretung - Vorsorgevolllmacht - Betreuungsverfügung

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Kurzinfo zum Betreuungsrecht
"Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, dass ich selbst meine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann?"

Viele Menschen machen sich mit fortschreitendem Alter Gedanken über das Älterwerden und die Probleme, die damit verbunden sein könnten. Eines dieser Probleme lässt sich in der Frage zusammenfassen ?Was passiert, wenn ich mal nicht mehr für mich selbst entscheiden kann? Bestimmen dann andere - womöglich fremde Menschen - über mich?"

Es ist falsch anzunehmen, dass ihr Ehepartner oder die Kinder sie automatisch rechtlich vertreten können. Welche Möglichkeiten der Vorsorge es gibt - wird in dieser Veranstaltung beleuchtet. Herr Rechtsanwalt David Schnöger, Fachanwalt für Familien- und Erbrecht, wird die rechtlichen Aspekte zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht erläutern und Herr Ralph Seeger wird über die Betreuungsverfügung und das Betreuungsrecht informieren.

Referenten:
Herr Rechtsanwalt David Schnöger
Herr Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger

Um Anmeldung wird gebeten:

Tel.: 02641/201278 od. info@skfm-ahrweiler.de

Veranstaltungsort:
Katholische Familienbildungsstätte
Weststr. 6
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Zertifikat
Betreuungskraft (nach § 43b SGB XI mit § 53b) i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
21.05.19 18:00 - 20:00 Uhr Abends
Di.
kostenlos Weststr. 6
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

max. 70 Teilnehmer


Infoveranstaltung Rechtliche Vertretung
Referent: Rechtsanwalt David Schnöger
Veranstaltungsort:
Katholische Familienbildungsstätte Bad Neuenahr
Weitere Informationen

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Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

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Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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