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Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach §34a GewO | TrainingsCenter - Schutz und Sicherheit

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Die Anforderungen im Bewachungsgewerbe an qualifiziertes Personal bedingen eine fundierte Grund- und Weiterbildung. Fachkräften bieten sich gute Berufsaussichten und attraktive Arbeitsplätze. Vor allem in schwierigen Zeiten sind Sie mit einer fundierten Ausbildung passend zur rechten Stelle und direkt einsatzbereit. Mit der Lernmethode p.r.o.f.i. (praxisnah, rationell, offen, flexibel, individuell) sind Sie auf dem richtigen Weg. Dabei geht es um eine Form des selbstorganisierten Lernens. Das ist eine Lernform, bei der die Lernenden zu einem hohen Grad mitbestimmen, ob, was, wann, wie und wozu gelernt wird. Praxisnah belegen Sie ausschließlich Bausteine (Module), die Sie am zukünftigen Arbeitsplatz benötigen. Das System erlaubt einen flexiblen Einstieg. Ihr persönliches Profil und Ihre Neigungen entscheiden, welche Module Sie belegen. Nach erfolgreich abgeschlossener Qualifizierung und Erwerb der Sachkunde nach §34a GewO ergeben sich vielseitige Beschäftigungsmöglichkeiten im Bewachungsgewerbe.

  • Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit im Bewachungsgewerbe - Computer-Grundlagen Windows 8 - Word 2010 für Einsteiger - Bewerbungstraining - Allgemeine Rechtsgrundlagen im Bewachungsgewerbe - Rechtsgrundlagen, Gewerbeordnung, Bewachungsverordnung im Bewachungsgewerbe - Rechtsgrundlagen Strafrecht, Bundesdatenschutzgesetz im Bewachungsgewerbe - Eingriffsbefugnisse im Bewachungsgewerbe - Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften im Bewachungsgewerbe - Grundzüge Sicherheitstechnik im Bewachungsgewerbe - Situationsgerechtes Verhalten und Handeln - Umgang mit Menschen Teil 1 im Bewachungsgewerbe - Situationsgerechtes Verhalten und Handeln - Umgang mit Menschen Teil 2 im Bewachungsgewerbe - Berichts- und Meldewesen im Bewachungsgewerbe - Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung gem. §34a GewO - Berufsbilder des Wach- und Sicherheitsgewerbes - Täterprofiling - Ermittlungsdienst - Angewandte Kriminalistik - Gefährdungsanalyse und Prävention - Verkehrssicherungsdienst im Bewachungsgewerbe - Veranstaltungssicherung im Bewachungsgewerbe - Werte- und Personenschutz - Umgang mit Menschen im Bewachungsgewerbe - Sicherheitsunternehmen in der Rechtsordnung - Betriebliche Organisation von Sicherheitsdienstleistungen - Arbeitsablaufplanung im Bewachungsgewerbe - Kundenbetreuung, Angebot- und Auftragsbearbeitung im Bewachungsgewerbe - Verfassen von Berichten im Bewachungsgewerbe - Situationsgerechtes Verhalten und Eigenschutz im Bewachungsgewerbe - Technische Sicherheitseinrichtungen und deren Handhabung im Bewachungsgewerbe - Betrieb von Sicherungs- und Alarmanlagen - Streß- und Konfliktbewältigung, Deeskalationstraining speziell für Bewachungsgewerbe - Hilfs-, Rettungs- und Katastrophenschutzdienste in Verbindung mit Bewachungsunternehmen - Ausbildung in Erster Hilfe für das Bewachungsgewerbe - Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung §34a GewO für das Bewachungsgewerbe - Optinales Betriebspraktikum

Abschluss: Zertifikat "Fachkraft Security" der DEKRA Akademie; Sachkundenachweis §34a GewO (IHK); Ersthelfer Nachweis

Gültig:

Zielgruppe: Interessenten*, die im Bereich Bewachungsgewerbe ihre berufliche Perspektive sehen.

  • Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Voraussetzungen: - Mindestalter 18 Jahre - Behördliches Führungszeugnis ohne Eintrag - Grundlegende IT-Kenntnisse auf Anwenderniveau - Bereitschaft zur Schichtarbeit - Fahrerlaubnis Führerschein Kl. B (von Vorteil, aber nicht Bedingung)

Rechtliche Grundlage:

Zertifikat
Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe § 34a GewO (Bewachungsverordnung)
Sonstiges Merkmal
Sachkundenachweis

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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