Inhalt
Der Bedarf an privaten Sicherheitskräften ist in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Voraussetzung zur Ausübung einer Tätigkeit im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, ist das erfolgreiche Absolvieren der IHK Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO.
- Allgemeine Rechtsgrundlagen - Eingriffsbefugnisse Rechtsgrundlagen - BG, Unfallverhütungsvorschriften - Grundzüge Sicherheitstechnik und Werkschutz - Situationsgerechtes Verhalten und Handeln - Umgang mit Menschen - Rechtsgrundlagen, Gewerbeordnung, Bewachungsverordnung - Rechtsgrundlagen Strafrecht, Bundesdatenschutzgesetz - Erste-Hilfe-Ausbildung - Brandschutzhelfer - Prüfungsvorbereitung für die Sachkundeprüfung §34a GewO - Englisch - Grundlagen - Schlüsselqualifikationen - Textverarbeitung Word Grundlagen / Verfassen von Berichten - Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse B
Abschluss: Sachkundeprüfung §34a GewO (IHK) Fahrerlaubnis Klasse B
Gültig:
Zielgruppe: Personen, die eine berufliche Zukunft im Sicherheitsgewerbe (z. B. Sicherheitsfachkraft im Bewachungsgewerbe, Night Service Agent, Flughafensicherheit) anstreben und keinen Führerschein besitzen.
- Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer
Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre, ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, Zuverlässigkeit - nachgewiesen durch ein aktuelles Führungszeugnis ohne Eintrag, Bereitschaft zur Schichtarbeit, körperliche und geistige Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
Rechtliche Grundlage: Unterrichtung und Sachkundeprüfung erfolgen gem. § 34 a GewO durch die IHK
Mindestteilnehmerzahl: 6
- Sonstiges Merkmal
- Führerschein (professionelle Fahrerlaubnis) i