Inhalt
Brücken-, Portal- und Hallenkrane sind in unterschiedlichsten Bereichen und Bauarten im Einsatz. Durch unsachgemäße Bedienung können erhebliche Personen- und Sachschäden verursacht werden. In den Vorschriften der Berufsgenossenschaften ist daher festgelegt, dass jeder Kranführer* eine Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung nachzuweisen hat.
- Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft - Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften, Sicherheitsregeln - Bauarten, Baugruppen und Sicherheitseinrichtungen von Kranen - Persönliche Schutzausrüstungen - Umgang mit Lasten, Arbeit mit Traglasttabellen - Grundsätze des Anschlagens und Handzeichengebung - Anforderungen an die Kranabnahme/Kranprüfung - Pflege- und Wartung, Sichtkontrollen und Funktionsproben - Verhalten bei Störungen - Praktische Übungen - Theorieprüfung und praktischer Einzeltest
Abschluss: Krantyp- und personenbezogener "Kranführerausweis" mit interner Prüfung durch die DEKRA Akademie (schriftlich und praktisch).
Gültig: Der personenbezogene Kranführerausweis gilt unbefristet.
Zielgruppe: Personen, die Brücken-, Portal- und Hallenkrane bedienen oder bedienen werden und bereits Vorkenntnissen in der Bedienung von Kranen besitzen.
- Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer
Voraussetzungen: Erfahrung in der Kranbedienung, Mindestalter 18 Jahre, gesundheitliche Eignung (räumliches Sehen, gutes Hörvermögen; möglichst Untersuchung nach G 25), ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.
Rechtliche Grundlage: DGUV Vorschrift 52 (BGV D6), DGUV Grundsatz 309-003 (BGG 921), DGUV Vorschrift 1 (BGV A1), Arbeitsschutzgesetz, BetrSichV
- Zertifikat
- Kranführer/in i
- Sonstiges Merkmal
- Vorkenntnisse (Lernzielniveau)