Inhalt
< Kraftfahrzeugtechnik
< Ottomotor
< Dieselmotor
< Kupplung
< Gelenkwellen
< Getriebe
< Fahrwerk
< Lenkung
< Reifen
< Bremsen Pkw, Krad, Nutzfahrzeuge
< elektronische Fahrzeugsysteme
< EDV-Kalkulation
Zur Meisterprüfung im Handwerk wird zugelassen:
wer eine Gesellenprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, bestanden hat
oder
wer in einem damit verwandten Handwerk eine Gesellenprüfung bestanden hat
oder
wer eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, bestanden hat.
Weiterhin wird auch zugelassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit (mind. 2 Jahre) ausgeübt hat.
Ausnahmsweise Zulassung
mehrjährige Berufserfahrung (mindestens 6 Jahre); Berücksichtigung ausländischer Bildungsabschlüsse
Meisterprüfung im Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk
Es besteht die Möglichkeit, Förderung im Rahmen der "Finanzierungshilfen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)" zu erhalten. Nähere Auskünfte sowie die Antragsunterlagen erhalten Sie bei den für Sie zuständigen Kreisverwaltungen bzw. kreis
Anmeldeschluss:
Anmeldung bei Frank Küntzler
Telefon: 0631 3677-169
Telefax: 0631 3677-267
Email: fkuentzler@hwk-pfalz.de
- Abschlussart
- Meister/in (Aufstiegsfortbildung) i