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Ausbildung zum/r Ladekranführer/in

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Die UVV BGV D6 gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur sicheren Bedienung von Kranen vor. Nach § 29 BGV darf der Unternehmer nur Personen mit der Bedienung von Kranen beauftragen, die unterwiesen sind und diese Befähigung auch nachweisen können. Sie erhalten im Rahmen der Veranstaltung einen umfassenden Überblick über die entsprechenden rechtlichen Vorschriften und in Form von praktischen Übungen werden Ihnen die Grundlagen zur Bedienung von LKW-Ladekranen vermittelt.

Rechtliche Grundlagen
< Produktsicherheitsgesetz, Betriebssicherheitsverordnung
< Unfallverhütungsvorschrift BGV D6
< Verkehrssicherungspflicht
< Aufgaben und Pflichten des Kranführers

Krantechnik und sicherer Kranbetrieb
< Standsicherheit
< Aufbau und Funktionsweise
< Wartung und Pflege
< Betriebssicherheitsprüfung
< Unfallschwerpunkte

Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel
< Bestimmungen für das sichere Anschlagen mit Ketten, Hebebänder und Rundschlingen
sowie Palettengabel und/oder Palettenklammer
< Zusammenwirkung von Hebezeugen, Anschlagmittel und Lasten

Praktische Ausbildung
< Verhaltensregeln
< Unterweisung
< Arbeiten mit dem LKW-Ladekran/Anbaukran
< Sicheres Anschlagen und Transport von Lasten

Mindestalter 18 Jahre, geistig und körperlich geeignet

Fahrerlaubnis für LKW-Ladekran bzw. Anbaukran

Anmeldeschluss: 03.12.2018

Anmeldung bei Nadine Weller
Telefon: 0631 3677-366
Telefax: 0631 3677-406
Email: nweller@hwk-pfalz.de

Zertifikat
Kranführer/in i

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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