Wachstum durch Wissen

Mit den richtigen Infos neue Perspektiven schaffen

Suche in 20.658 Weiterbildungskursen von 617 Anbietern in Rheinland-Pfalz

« Zurück

Nachqualifizierung

Nachqualifizierung bezeichnet den nachträglichen Erwerb eines anerkannten Berufsabschlusses. Die Zielgruppe sind an- und ungelernte Erwachsene mit Berufserfahrung, die ihre Berufs- und Arbeitsmarktchancen verbessern wollen.

Ausbildungsberufe nach Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung
Wenn die Voraussetzungen für eine Zulassung zur Externenprüfung gegeben sind, kann langjährige Berufserfahrung (1,5-fache Dauer der regulären Ausbildungszeit) eine Berufsausbildung ersetzen und eine Teilnahme an der Abschlussprüfung ist möglich. Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden für viele der Ausbildungsberufe spezielle Lehrgänge angeboten.

Pflegeberufe
Auch im Gesundheitswesen arbeiten viele Menschen ohne Berufsabschluss. Zum nachträglichen Erwerb von Abschlüssen werden berufsbegleitende Lehrgänge angeboten. Die Lehrgänge sind eine verkürzte Ausbildung für Menschen mit Berufserfahrung.

Abschlüsse der Beruflichen Schulen
Auch Abschlüsse der Beruflichen Schulen können als Externenprüfung nachträglich erlangt werden. Grundlage für die Zulassung ist die "Ausbildungs- und Prüfungsordnung für berufsbildende Schulen" (APO-AT), § 42 Zulassung zur Externenprüfung. Die zu erfüllenden Zulassungsvoraussetzungen werden in den jeweiligen Prüfungsordnungen geregelt.

core10/box-red.gif Hilfreiche Links
Übersicht der Externenprüfungen (Berufliche Schulen)
Beratung zu Nachqualifizierung im Bereich Pflege (GPA)

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Wikipedia

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

Mehr erfahren

Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

Mehr erfahren