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Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

Eines der wichtigsten Förderinstrumente im Bereich der beruflichen Weiterbildung stellt das Aufstiegs-BAföG im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) dar. Hierbei handelt es sich um eine gemeinsame Förderung des Bundes und der Länder.

Das "Aufstiegs-Bafög" sichert einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung beruflicher Aufstiegsfortbildung. Hierunter fällt u.a. die Förderung von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen (z.B. Technikern, Fachkaufleuten, Fachkrankenpflegern, Betriebsinformatikern, Programmierern, Betriebswirten). Ziel ist es, berufliche Fortbildung zu erleichtern und damit die Motivation zur beruflichen Fortbildung im Sinne der Fachkräftesicherung zu fördern.

Weiterführende Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf den Informationsseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Anträge im Rahmen des "Aufstiegs-Bafög" nehmen die rheinland-pfälzischen Ämter für Ausbildungsförderung entgegen.

Für bestimmte Fortbildungsabschlüsse kann darüber hinaus eine Anerkennungsprämie (Aufstiegsbonus I und II) Aufstiegsbonus I und II beantragt werden.


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Weitere Informationen
in Rheinland-Pfalz:

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Wikipedia

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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