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Handwerkskammer (HWK) Trier

Über den Anbieter

Selbstverwaltung und Interessenvertretung

Die Handwerkskammern vertreten ihre Mitglieder in vielerlei Hinsicht. Zu den Kernaufgaben der Kammern in Deutschland gehören die in der Handwerksordnung gesetzlich zugewiesenen Aufgaben der Selbstverwaltung des Handwerks.
Dazu zählen unter anderem die Eintragung der Betriebe in die Handwerksrolle, die Registrierung der Ausbildungsverträge in der Lehrlingsrolle, die Regelung der beruflichen Bildung und der überbetrieblichen Ausbildung.
Weiterhin ist die Kammer für die diversen Prüfungen von den Fortbildungen bis zur Meisterprüfung zuständig. Aber auch das Sachverständigenwesen oder die Stellungnahme zur Bauleitplanung fallen in diesen Aufgabenbereich

Die Handwerkskammer Trier setzt sich, gemeinsam mit den anderen Handwerksorganisationen, bei der Politik dafür ein, dass die politischen Rahmenbedingungen für die Betriebe verbessert werden. Die Handwerkskammer ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Behörden bei der Förderung des Handwerks durch Anregungen, Vorschläge und die Erstellung von Gutachten zu unterstützen und regelmäßig Berichte über die Verhältnisse des Handwerks zu erstatten.
Diesen Aufgaben kommt die Handwerkskammer auf Aufforderung des Staates, in den meisten Fällen aber aus eigener Initiative, z. B. bei der Einbringung eigener politischer Vorschläge nach.

Gute Aus- und Weiterbildung: Ihre Zukunft im Handwerk
Von der Lehre bis zum Meister: Wir unterstützen Sie bei Ihrer Karriereplanung im Handwerk.

Ob Berufsauswahl, Lehrstellensuche, Berufsausbildung, Gesellenprüfung, Meister oder Betriebswirt des Handwerks - wir beraten Sie gerne. Wir kennen alle finanziellen Fördermöglichkeiten für Ihre erfolgreiche Aus- und Weiterbildung.

Bei uns finden Sie die passenden Informationen, um sich sinnvoll und solide fortzubilden.

Ihr Vorteil: unsere Bildungszentren sind ganz in Ihrer Nähe! Standorte existieren in Trier, Kenn, Wittlich und Gerolstein.

Neben den Beratungsdienstleistungen nimmt die Handwerkskammer staatliche Aufgaben im Bereich der Aus- und Weiterbildung wahr. Die Handwerkskammer überwacht als zuständige Stelle die Berufsvorbereitung und Berufsausbildung im Handwerk und regelt die Gesellen- und Meisterprüfungen.

Anbieterinformation erstellt am 11.10.10, zuletzt geändert am 03.08.23, 0% Vollständigkeit
Hinweise zur förmlichen Vollständigkeit der Kursinfos sagen nichts aus über die Qualität der Kurse selbst. Mehr erfahren

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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